Japan Visum beantragen
Um ein Japan Visum zu erhalten muss der Antragsteller im Besitz eines gültigen Reisepasses sein. Weiterhin muss er berechtigt sein in sein Heimatland oder das Land, für das er eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt, zurückzukehren.
Für alle nicht-touristischen Aufenthalte in Japan besteht eine Visumpflicht. Da der Status und die für den Visumsantrag einzureichenden Dokumente je nach Zweck und Dauer des Aufenthaltes unterschiedlich sind, bitten wir Sie, sich diesbezüglich rechtzeitig beim für Sie zuständigen Konsulat oder einer Visa-Agentur zu informieren.
Deutsche Staatsangehörige benötigen bei einer Einreise als Touristen für die Dauer von 90 Tagen kein Visum für Japan. Zur Einreise ist die Vorlage eines gültigen Reisepasses ausreichend. Bei der zuständigen lokalen Einwanderungsbehörde in Japan besteht die Möglichkeit, die Aufenthaltsdauer für weitere 90 Tage verlängern zu lassen. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht die Pflicht, auszureisen.
Ein/e österreichische/r Staatsangehörige/r benötigt für eine Aufenthaltsdauer von 6 Monaten oder weniger kein Visum um nach Japan einzureisen und erhält ein „Temporary Visitor Visa“.
Schweizer Staatsangehörige benötigen bei einer Einreise als Touristen für die Dauer von 90 Tagen kein Visum für Japan. Zur Einreise ist die Vorlage eines gültigen Reisepasses ausreichend. Bei der zuständigen lokalen Einwanderungsbehörde in Japan besteht die Möglichkeit, die Aufenthaltsdauer für weitere 90 Tage verlängern zu lassen. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht die Pflicht, auszureisen